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Teilnahme

Informationen zur Teilnahme


Die Informationen auf diesen Seiten sind für Kunst- und Handwerk interessierte Menschen gedacht, die niveauvolle Kunst-und Handwerkermärkte besuchen wollen. Hobbykünstler und Handelsware ist auf unseren Märkten nicht zu finden.

Da jedoch immer mehr E-mails von Menschen eintreffen, die an einer Teilnahme interessiert sind, hier nun die Teilnahmebedingungen für die 2 von Markus Hülsbeck und Erika Zoubkov organisierten Veranstaltungen, die Sie auf dieser Webseite finden.

Teilnahme

Die Teilnahmebedingungen:


§ 1 - Teilnahmeberechtigt sind Künstler und Kunsthandwerker, die ihre Kunst /ihr Kunsthandwerk hauptberuflich ausüben oder auf den Umsatz aus dem Verkauf ihre Arbeiten für ihren Lebensunterhalt existenziell angewiesen sind.

§ 2 - Eine gewerbliche Anmeldung oder die Künstleranerkennung beim Finanzamt muss nachgewiesen werden.

§ 3 - Bereich Schmuck: Hersteller von Gold- und Silberschmuck müssen eine fundierte Ausbildung nachweisen (mindestens Gesellenbrief). Aus fertig gekauften Einzelteilen zusammengestellter Schmuck, Modeschmuck aus Plastik und ähnliches ist nicht zugelassen. (Siehe § 4)

§ 4 - Handelsware ist nicht zugelassen!!! auch nicht als dekoratives Nebenprodukt aus befreundeter Werkstatt. Ausnahmen: Eindeutig zuordenbares Zubehör wie Duftöle, Honiglöffel u.ä., das in Verbindung mit eigenen Produkten verkauft wird. Sollte auch nur teilweise Handelsware gefunden werden, kann dies zum Marktverweis ohne Erstattung der Kosten führen.

§ 5 - Die angebotenen Arbeiten müssen in eigener Werkstatt entworfen und hergestellt sein.

§ 6 - Die persönliche Anwesenheit der Kunsthandwerker auf einem Markt ist grundsätzlich erwünscht. Nur in Ausnahmefällen werden andere Personen wie Lebensgefährten oder Angestellte, die selbst Handwerker oder Künstler sind, als alleinige Stellvertreter akzeptiert. Reine Verkäufer auf Lohn- oder Kommissionsbasis sind Händler und entsprechen somit nicht der Grundidee eines dieser Märkte.

§ 7 - Stände: Die Stände werden nicht gestellt. Aus Sicherheitsgründen sind Gartenpavillons (3 x 3 m, Plastik, Alu-Stangen) nicht zugelassen.

Weitere Informationen sowie die Höhe der Werbekostenanteile werden mit den Anmeldungen verschickt, nachdem klar ist, ob die Bewerberin oder der Bewerber den Bedingungen entspricht und ihre - seine Arbeiten zum Anspruch der von uns veranstalteten Märkte passen.